Prüfung von Pflanzenschutzgeräten

 

Gemäß der Pflanzenschutz-Geräteverordnung
müssen
Pflanzenschutzgeräte alle 3 Jahre
bei einer anerkannten Prüfstelle vorgeführt werden,
um die volle Funktionstüchtigkeit sicherzustellen.

 

Als anerkannte Prüfstelle bieten wir Ihnen eine Überprüfung folgender Geräte:

  • Pflanzenschutzspritzen
  • Granulatstreuer
  • Beizgeräte

Weitere Informationen zu der Prüfung der verschiedenen Geräte finden Sie weiter unten...

 

Unsere Termine für 2024:

  • Burgbernheim
    Feldspritzen: 17. - 24. April 2024
    Granulatstreuer & Beizgeräte: nach Absprache -> lassen Sie sich vormerken
  • Langenfeld
    Feldspritzen: 09. - 16. April 2024
    Granulatstreuer & Beizgeräte: nach Absprache  -> lassen Sie sich vormerken

-> Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung und Terminabsprache!

-> Geben Sie uns einfach durch, wann die nächste Prüfung fällig ist und wir nehmen Sie in unseren Termin-Verteiler auf :)

 

Nutzen Sie auch unseren umfassenden Service:

  • technische Vorabdurchsicht
  • kompetente Beratung bezüglich Düsen, Abstandsregelungen, Abdriftminderungsklassen usw.
  • Lieferung der benötigten Ersatzteile sowie Düsen und Zubehör
  • Terminerinnerung
    Geben Sie uns einfach durch, wann die nächste Prüfung fällig ist und wir nehmen Sie in unseren Verteiler auf!

Pflanzenschutzspritzen

Checkliste für die Prüfung:

  • Pflanzenschutzgerät ohne Pflanzenschutzmittel, innen und außen gereinigt
  • Behälter mind. ½ mit Leitungswasser gefüllt
  • Dichtheit von Pumpe, Behälter, Armaturen, Leitungssystem, Filter und Gestänge
  • Saug-, Druck-, Düsenfilter und Düsen gereinigt
  • Luftdruck im Windkessel der Pumpe richtig eingestellt
  • kein Nachtropfen der Düsen
  • Gestänge, Abstandhalter und Pendelausgleich in Ordnung und nicht verbogen
  • Armaturenhebel leichtgängig
  • Sicherheitseinrichtung in einwandfreiem Zustand z.B. Gelenkwellenschutz, Kette, Verriegelungseinrichtung

Granulat- & Düngerstreuer

Die Pflanzenschutz-Geräteverordnung (PflSchGerätV) schreibt vor, dass ab 01. Januar 2021 alle Düngerstreuer eine
Pflanzenschutz-Geräteprüfung vorweisen müssen, wenn mit dem Düngerstreuer Pflanzenschutzmittel ausgebracht
werden soll. Ein typisches Pflanzenschutzmittel, was sich in granulierter Form mit einem Düngerstreuer ausbringen lässt,
ist Schneckenkorn.


Wie bei Pflanzenschutzspritzen muss auch der Düngerstreuer die Prüfung alle drei Jahre wiederholen. Bei
bestandener Prüfung bekommt der Düngerstreuer eine Prüfplakette sichtbar aufgeklebt und der Landwirt den offiziellen
Prüfbericht. So kann der Landwirt weiterhin bei Bedarf Schneckenkorn mit dem Düngerstreuer ausbringen.
Die Prüfung darf nur von zertifizierten Prüfbetrieben durchgeführt werden.

Vorgaben für die Sichtprüfung:
(lt. Julius-Kühn-Institut Bundesforschungsanstalt für Kulturpflanzen Zwölfte Bekanntmachung über Merkmale für Pflanzenschutzgeräte vom 23.11.2018)

  • allgemeine Anforderungen
    - Pflanzenschutzgeräte müssen so beschaffen sein, dass sie zuverlässig funktionieren und sich bestimmungsgemäß und sachgerecht verwenden lassen sowie ausreichend genau dosieren und verteilen. (Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Gebrauchsanleitung.)
    - Abrieb oder Zerlegung der Granulate müssen bis auf ein unvermeidbares Maß vermieden werden.
  • Antrieb
    - Antriebselemente wie Gelenkwelle, Kette, Kettenräder, Keilriemen, Getriebe sind zu prüfen.
    - Der Schutz der Gelenkwelle und der geräteseitigen Anschlusswelle (PIC) müssen angebracht und in einwandfreiem
    Zustand sein. Die einzelnen Teile der Welle, die Gelenke und die Verriegelungseinrichtungen dürfen in ihrer Funktion
    nicht beeinträchtigt sein und müssen einwandfrei funktionieren.
    - Die Funktion der Schutzeinrichtung muss gegeben sein und die Schutzeinrichtungen dürfen keine Anzeichen
    von Verschleiß, Löchern, Verformungen oder Rissen aufweisen; die Rückhalteeinrichtung, die das Drehen des
    Gelenkwellenschutzes verhindert, muss vorhanden sein und einwandfrei funktionieren.
    - Die Schutzeinrichtungen und drehende Kraftübertragungsteile dürfen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigt sein.
    - Bei elektrischem Antrieb ist darauf zu achten, dass die elektrischen Anschlüsse (Stecker und Kabel) frei von
    Quetschungen, Rissen, Verformungen oder freiliegenden Kabeln sind.
    - Alle Dosierorgane, sofern vorhanden, müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und nach Herstellervorgaben
    eingesetzt sein. Es dürfen keine Undichtigkeiten vorkommen.
  • Tragrahmen
    - Der oder die Granulatstreuer müssen sicher am Tragrahmen montiert sein.
    - Der Tragrahmen soll frei von Rissen oder übermäßiger Korrosion sein.
    - Das Gerät muss frei von Beschädigungen sein.
  • Befestigung der Granulatstreuer
    Befestigungspunkte zwischen Gerät und Maschine/Traktor müssen einwandfrei und ohne Beschädigung sein.
  • Transportsicherung (falls vorhanden) muss funktionsfähig sein
  • Feuchteschutz
    - Das Gerät muss so gegen Tropfwasser (Niederschlag) geschützt sein, dass keine Feuchtigkeit an das Granulat im
    Gerät gelangen kann.
    - Der oder die Behälterdeckel dürfen keine Risse, Verformungen oder Löcher aufweisen.
  • Rührwerk
    Rührfinger, sofern vorhanden, müssen einwandfrei funktionieren.
  • Füllstandsanzeige muss gut ablesbar sein.
  • Stellvorrichtungen
    - Die zu betätigenden Stellvorrichtungen (Ein/Aus und gegebenenfalls Schieber Auf/Zu) müssen vom Platz
    der Bedienperson aus betätigt werden können. Erläuterung: Dabei ist ein Ausstrecken des Armes, bei
    schlepperbetriebenen Geräten auch nach hinten, zumutbar.
  • Streuscheiben und -schaufeln
    - Gilt für Granulatstreuer für das flächige Verteilen (zum Beispiel „Schneckenkornstreuer“): Der Zustand der
    Streuscheiben ist zu überprüfen. Die Streuscheibe und Streuschaufeln dürfen nicht derart verbogen oder verschlissen
    sein, dass die Funktion beeinträchtigt wird.
  • Granulatrohre und -leitungen (falls vorhanden)
    müssen so verlegt sein, dass ein ungehinderter Granulatfluss gewährleistet ist
  • Dosierung
    - Die Dosierung muss einstellbar (Kettenräder, Drehzahlregler, Streubreite, Drehzahl) und eindeutig erkennbar sein,
    zum Beispiel über das Terminaldisplay oder am Gerät über Skalen.
    - Die eventuell vorhanden Skalen müssen gut lesbar sein.
  • Sonstige Ausrüstung
    - Weitere Geräteausrüstungen müssen funktionsfähig sein.
    - Geringe Mängel: Die mangelhafte Ausrüstung hat keinen Einfluss auf die Applikationsqualität des
    Pflanzenschutzgeräts (insbesondere auf Dosierung, Verteilung, Flüssigkeitsverluste).

Beizgeräte

Laut der Pflanzenschutz-Geräteverordnung dürfen ab 2021 auch stationäre und mobile Beizgeräte (ab 5 kg Chargengröße oder mit kontinuierlicher Beizung) nur noch mit gültiger Plakette verwendet werden!

Prüfpflichtige Beizgeräte im Sinne der Verordnung sind Geräte und Anlagen zur Behandlung von Saat- und Pflanzgut mit zugelassenen Pflanzenschutzmitteln (ab 5 kg Chargengröße oder mit kontinuierlicher Beizung). Vorwiegend sind dies kontinuierlich arbeitende Beizanlagen oder Chargenbeizer, wie sie bei vielen Saatgutaufbereitern oder Landhandelsbetrieben zum Einsatz kommen. Daneben werden auf landwirtschaftlichen Betrieben auch diverse Eigenbaulösungen oder Kleinmengen-Beizgeräte für die Saatgutbeizung verwendet. Werden Baumaschinen, Trommelmischer, Förderschnecken oder ähnliche Geräte für die Saatgutbehandlung umfunktioniert, so dürfen auch diese Geräte künftig nur noch mit gültiger Plakette verwendet werden.

Stationäre Kartoffelbehandlungsgeräte, welche beim Ein- oder Auslagern zum Besprühen der Knollen (z.B. mit Keimhemmungsmittel) verwendet werden, gehören nach der Verordnung auch zu den Beizgeräten.

Die Anforderungen bei der Gerätekontrolle an die in Gebrauch befindlichen Beizgeräte beziehen sich nur auf das Beizgerät und nicht auf die komplette Aufbereitungsanlage. Zum Beizgerät zählen alle mit der Behandlungsflüssigkeit ("Beize") in Berührung kommenden Teile, wie Schlauchführungen, Pumpen, Sprüh- und Mischkammer, Nachmischeinrichtungen, Saatgut- und Beizmitteldosiereinrichtungen oder separate Mischbehälter. Nicht zum Beizgerät zählen hingegen die Saatgutreinigungsanlage, vorgeschaltete Aspirations- oder Absaugeinrichtungen oder Absackstationen.

Vorbereitung und Durchführung der Kontrolle:
Bei der Kontrolle von Beizgeräten werden schwerpunktmäßig Umweltaspekte berücksichtigt.

  • Gerät muss sauber gereinigt sein
    (keine Reste von Saatgut oder Beizmittel)
  • alle Geräteteile müssen ordnungsgemäß funktionieren und in einem einwandfreien Zustand sein.
  • keine Schäden an drehenden Teilen oder elektrischen Leitungen und Antrieben
    (bei
    Gefahr für den Prüfer, wird eine Kontrolle abgelehnt)
  • beim Betrieb darf Beizmittel nicht ungewollt austreten
    -> Beizmittelbehälter (Originalbehältnisse) sind in dafür geeignete Auffangwannen zu platzieren
    -> Behälterdeckel (Mischbehälter, Nachmischbehälter, ...) müssen ausreichend dicht abschließen und dürfen keine Löcher vorweisen.
  • eine Kalibrierung muss einfach möglich sein
  • bei kontinuierlich arbeitenden Geräten:
    automatische Abschaltung bei unterbrochenem Saatgutstrom muss vorhanden und funktionsfähig sein
  • Einrichtungen zur Staubabsaugung:
    es darf kein beizmittelhaltiger Staub ins Freie gelangen

Die Überprüfung der Geräte erfolgt vorwiegend durch Sichtprüfungen. Durchflussmesser, evtl. vorhandene Manometer oder Düsen (v.a. bei Kartoffelbeizgeräten) werden durch entsprechende Messungen kontrolliert. Bei Pumpen und automatischen Abschaltfunktionen erfolgen zusätzliche Funktionsprüfungen. Für die Kontrolle mit Flüssigkeiten müssen entsprechende Auffangbehältnisse vom Betreiber bereitgestellt werden.