MIETBEDINGUNGEN:

  1. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Erhalt des Gerätes in einwandfreiem Zustand.
  2. Der Mieter wird in die Bedienung des Gerätes vom Vermieter eingewiesen und mit den Einsatzmöglichkeiten vertraut gemacht.
  3. Das Gerät ist beim Transport gegen Verrutschen und Umfallen zu sichern.
    Das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeuges sowie die gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
  4. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er (falls nötig) einen für das Führen des Fahrzeugs gültigen Führerschein besitzt.
  5. Er verpflichtet sich, die Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und einzuhalten, welche ihm bekannt sind bzw. aus der Bedienungsanleitung entnommen werden können. Er wird auf das Tragen von Schutzkleidung bei Inbetriebnahme ausdrücklich hingewiesen. Weiter verpflichtet er sich, das Gerät nicht Dritten zu überlassen und es in gereinigtem Zustand zurückzugeben.
  6. Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend, gem. Verwendung einzusetzen.
    Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, haftet der Mieter.
  7. Jeglicher Schaden am Gerät, der während der Mietzeit auftritt, ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.
    Für Reparaturen durch den Mieter bedarf es zuvor einer ausdrücklichen Genehmigung des Vermieters.
  8. Die Mietberechnung erfolgt gemäß Mietpreisliste des Vermieters. Kraftstoffkosten sowie ggf. anfallende Reinigungskosten (bei nicht erfolgter Reinigung vor Rückgabe) werden gesondert berechnet.